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Homöopathie · Honorar und Planung
Welche Leistungen sind im Honorar enthalten und mit welchen Kosten ist für weitere Gespräche zu rechnen? Hier finden Sie die veröffentlichten Honorare der Heilpraktikerin Eva Stieler in Berlin-Lichtenrade und Hinweise, welche Fragen Sie vor der Terminvereinbarung klären können.
Das Honorar von 190 Euro umfasst die Erstanamnese, die anschließende Fallausarbeitung, die Auswahl eines homöopathischen Einzelmittels und die erste Mittelgabe. Für das persönliche Erstgespräch sind in der Regel zwei bis vier Stunden vorgesehen.
Die Fallausarbeitung findet in Abwesenheit des Patienten statt. Der Preis bezieht sich deshalb auf die genannten Bestandteile insgesamt. Das Honorar wird nach der Erstanamnese in bar bezahlt.
Eine Folgeanamnese dauert in der Regel etwa 30 bis 60 Minuten. Dafür werden abhängig vom Zeitaufwand 30 bis 50 Euro berechnet. Auch dieses Honorar wird nach dem Termin in bar bezahlt.
Der erste Folgetermin ist üblicherweise nach ungefähr fünf Wochen vorgesehen. Die Zahl und die Abstände weiterer Termine werden individuell besprochen. Deshalb lässt sich aus dem Honorar eines einzelnen Gesprächs kein pauschaler Gesamtpreis für den gesamten Verlauf bestimmen.
Für die Planung können Sie zunächst das Honorar der Erstanamnese und gegebenenfalls einer Folgeanamnese berücksichtigen. Fragen Sie nach, wenn Ihnen der Leistungsumfang oder die voraussichtlichen Kosten weiterer Schritte noch unklar sind.
Eine mögliche Erstattung hängt von Ihrer eigenen Versicherung und Ihrem Vertrag ab. Klären Sie diese Frage direkt mit dem Versicherer, bevor Sie eine Erstattung in Ihre Planung einbeziehen. Die genannten Praxispreise sind keine Erstattungszusage.
Bei nachgewiesener Bedürftigkeit sind Ermäßigungen nach individueller Absprache denkbar. Daraus ergibt sich kein allgemeiner Anspruch und keine feste Höhe. Sprechen Sie eine solche Frage bitte vorab an.
Sie erreichen die Praxis unter 030 / 742 38 15. Termine finden in der Goethestraße 10, 12305 Berlin-Lichtenrade statt.
Homöopathie ersetzt keine erforderliche ärztliche Abklärung oder Behandlung.
Ja. Der veröffentlichte Preis umfasst Erstanamnese, Fallausarbeitung, Mittelfindung und erste Mittelgabe.
Das Honorar wird nach der jeweiligen Erst- oder Folgeanamnese in bar bezahlt.
Nein. Ermäßigungen bei nachgewiesener Bedürftigkeit sind nur nach vorheriger individueller Absprache denkbar.
Eva Stieler · Heilpraktikerin
Goethestraße 10 · 12305 Berlin-Lichtenrade
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